Nerzweg 6, 33803 Steinhagen, wird das Verfahren auf Amtslöschung gemäß § 394 FamFG eingeleitet, weil die Gesellschaft nach den hier vorliegenden Informationen - insbesondere nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens des Amtsgerichts Bielefeld 43 IN 609/17 - offensichtlich über kein Vermögen mehr verfügt.