Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Restaurants und take away aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften des In- und Auslandes beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche direkt oder indirekt geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder damit im Zusammenhang stehen.