Schuldenberatung und Schuldensanierung für Private und Firmen nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Übernahme von Sachwaltermandaten nach SchKG: Nachlassstundung, Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, einvernehmliche private Schuldenbereinigung, Durchführung von Liquidationen, Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Konkursen sowie weitere Dienstleistungen wie Verlustschein-Bewirtschaftung, Inkasso-Büro, Debitorenbewirtschaftung, Wirtschaftsauskünfte und Wirtschaftsnachforschungen, Kreditgesuche, Treuhanddienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Grundeigentum und Wertschriften erwerben, belasten, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.