Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Finanzbereich, insbesondere Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Dienstleistungen im administrativen Bereich, Gründung und Verwaltung von Stiftungen, Trusts und Gesellschaften, Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen; Ausübung von Tätigkeiten, welche unter Art. 1 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen fallen, ist ausgeschlossen; kann Grundeigentum kaufen und verkaufen.