Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma, an ihre überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt die Arbeitnehmer aufgekommen sind im Alter, bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit sowie im Falle des Todes von Arbeitnehmern usw..