Sicherung des männlichen und weiblichen Personals der "Luchsinger Handelsgesellschaft AG", in Zürich, einschliesslich die Mitglieder der Geschäftsleitung und Aktionärdirektoren, gegen die Folgen von Alter, Invalidität und Tod (Hinterbliebenenschutz) durch Gewährung reglementarisch bestimmter Leistungen; sie kann auch das Personal von mit der Fir-ma wirtschaftlich nahestehender oder mit ihr verbundener Unternehmungen in die Versicherung einbeziehen.