Freiwillige Fürsorge der Angestellten der Stifterfirma gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod und unverschuldeter Notlage in Ergänzung zur obligatorischen Personalfürsorge; Erbringung von Beiträgen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist; insbesondere auch Finanzierung von reglementarischen Arbeitgeberbeiträgen im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen.