Planung und Herstellung von Werkzeugen und Apparaten. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, zu beteiligen oder solche Unternehmungen zu erwerben. Sie kann Liegenschaften und Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern.