Die Genossenschaft bezweckt die wirtschaftliche Förderung der ihr angeschlossenen Genossenschafter auf dem Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe durch Anbauplanung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wenn notwendig mit Partnerorganisationen; Versorgung der ihr angeschlossenen Mitglieder und weiterer Kreise mit Produktionsmitteln und Verbrauchsgütern; Führung eines Lohnunternehmens und die Vermietung von Maschinen und Geräten; Förderung der beruflichen Kenntnisse der Mitglieder. Die Genossenschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke erwerben und veräussern.