Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Winterthurer Altstadt und der benachbarten Gebiete im Sinne eines aktiven Standortmarketings sowie der Schaffung wirtschaftsfreundlicher Rahmenbedingungen. Weiter vertritt sie die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder bzw. von Interessengruppen aus dem Kreise ihrer Mitglieder. Sie vertritt insbesondere auch die Interessen der Grundeigentümer aus dem Kreise ihrer Mitglieder. Pflichten neu: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 200.-- zu übernehmen. Die Genossenschafter sind sodann zu jährlichen Beiträgen von mindestens CHF 50.-- verpflichtet. Zusätzlich wird von den Eigentümern ein Liegenschaftsbeitrag abhängig vom Steuerwert sowie von den Inhabern von Geschäften ein Flächenbeitrag erhoben.