Betrieb eines Stahlbauunternehmens im weitesten Sinne, insbesondere Herstellen, Reparieren von sowie Handel mit Baukranen und kranähnlichen Objekten aller Art, Uebernahme von Aufträgen für Stahlkonstruktionen, Stahlbauten, Maschinenbauten und Bauschlossereiarbeiten aller Art; kann Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.