Betrieb eines Architekturbüros; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Immobiliengeschäfte im In- und Ausland tätigen wie Erwerb, Veräusserung und Vermittlung von Grundeigentum, Verwaltung, Vermietung, Erstellung von Bauten für eigene oder fremde Rechnung, sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsbereich im In- und Ausland beteiligen, solche Unternehmungen erwerben oder errichten, Patente, Lizenzen etc. erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten für Tochtergesellschaften und Dritte stellen sowie Wertschriften und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.